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Bearbeitungsstatus des Reisepasses abfragen
[Nr.99085001015000 ]

Volltext

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Sie können den Bearbeitungsstatus Ihres Reisepasses bei Ihrer zuständigen Passbehörde persönlich, telefonisch oder schriftlich erfragen. Sofern Ihre Passbehörde dies anbietet, können Sie den Bearbeitungsstatus auch online abfragen.

Ansprechpunkt

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Die Zuständigkeit liegt bei der Passbehörde bzw. dem Bürgeramt in Ihrer Wohnortgemeinde.

Erforderliche Unterlagen

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Es werden keine Unterlagen benötigt.

Frist

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Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Urheber

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Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Kosten

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Teaser

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Den aktuellen Bearbeitungsstand Ihres Reisepasses können Sie bei Ihrer zuständigen Passbehörde erfragen.

Zuständige Stelle

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Die Zuständigkeit liegt bei der Passbehörde bzw. dem Bürgeramt in Ihrer Wohnortgemeinde.

Voraussetzungen

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Voraussetzung für die Statusabfrage ist, dass Sie zuvor einen Reisepass beantragt haben.

Formulare

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Nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

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Die Bearbeitungsdauer kann je nach Art der Abfrage unterschiedlich ausfallen.

Verfahrensablauf

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Den aktuellen Bearbeitungsstatus Ihres Reisepasses können Sie persönlich, telefonisch, schriftlich oder sofern verfügbar online abfragen.

Bitte beachten Sie bei persönlichen oder telefonischen Anfragen die Öffnungszeiten Ihrer Passbehörde.

Falls Ihre Passbehörde eine Online-Statusabfrage anbietet, benötigen Sie hierfür gegebenenfalls die Seriennummer Ihres beantragten Dokuments oder den dazugehörigen QR Code.

Hinweise (Besonderheiten)

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Nicht angegeben

Rechtsgrundlage(n)

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Rechtsbehelf

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Sollten Sie mit der Entscheidung der Passbehörde nicht einverstanden sein, steht Ihnen der Rechtsweg offen. Welcher Rechtsbehelf einschlägig ist, hängt von der Art des konkret zu beanstandenden Verwaltungshandelns ab.

Zudem können Sie sich stets an die zuständige Fachaufsicht wenden. Beachten Sie bitte, dass eine Fachaufsichtsbeschwerde weder die Frist zur Einlegung des einschlägigen Rechtsbehelfs hemmt noch diesen ersetzt.

Fachliche Freigabe

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Fachlich freigegeben am: 19.03.2026
Fachlich freigegeben durch:

Nds. Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung