A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z

 


Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für mobile Forscher beantragen
[Nr.99010020020006 ]

Volltext

Text überspringen

Die Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung für mobile Forscher ist ein befristeter Aufenthaltstitel. Sie können die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis beantragen, wenn Ihre Tätigkeit an einer Forschungseinrichtung über die Geltungsdauer Ihrer Aufenthaltserlaubnis hinaus fortgesetzt werden soll.

Beantragen Sie die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis spätestens acht Wochen vor dem Ablauf der Befristung bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Ausländerbehörde.

Für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung gelten dieselben Voraussetzungen wie für die Erteilung. Insbesondere sollen Sie eine Aufnahmevereinbarung oder einen entsprechenden Vertrag mit einer Forschungseinrichtung vorlegen können.

Im Falle der Verlängerung wird Ihre Aufenthaltserlaubnis erneut befristet. Die Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung wird für die Dauer des Forschungsvorhabens verlängert. Der Aufenthalt im Bundesgebiet darf aber insgesamt nicht länger als ein Jahr dauern.

Die Aufenthaltserlaubnis kann in der Regel nicht verlängert werden, wenn dies bei der Erteilung oder der zuletzt erfolgten Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bereits ausgeschlossen wurde.

Teaser

Text überspringen

Besitzen Sie  eine befristete Aufenthaltserlaubnis für mobile Forscher und möchten Ihre Tätigkeit  an der Forschungseinrichtung nach Ablauf der Befristung in Deutschland fortsetzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Ihre Aufenthaltserlaubnis verlängern

Verfahrensablauf

Text überspringen

Die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis ist bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Ausländerbehörde zu   beantragen.

Für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis fallen Gebühren an. Der Zeitpunkt sowie die Form der Bezahlung variiert je nach Behörde. 

Ansprechpunkt

Text überspringen

Die für den Wohnsitz des Antragstellenden zuständige Ausländerbehörde

Voraussetzungen

Text überspringen

Erforderliche Unterlagen

Text überspringen

Kosten

Text überspringen

Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung für mobile Forscher:

Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung in Betracht kommen.



Frist

Text überspringen

Bearbeitungsdauer

Text überspringen

etwa 6 bis 8 Wochen.

Rechtsgrundlage(n)

Text überspringen

Formulare

Text überspringen

Rechtsbehelf

Text überspringen

Urheber

Text überspringen
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachliche Freigabe

Text überspringen
Fachlich freigegeben am: 12.11.2021
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Zuständige Stelle

Text überspringen

Die für den Wohnsitz des Antragstellenden zuständige Ausländerbehörde

Hinweise (Besonderheiten)

Text überspringen

Nicht angegeben