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Umwandlung des ausländischen Hochschulgrades von Spätaussiedlern in den entsprechenden inländischen Grad
[Nr.99019006016000 ]

Urheber

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Volltext

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Als Spätaussiedler oder Spätaussiedlerin haben Sie einen Anspruch auf die Bewertung Ihres ausländischen Hochschulabschlusses und auf Umwandlung des ausländischen Hochschulgrades, sofern die Gleichwertigkeit mit dem entsprechenden inländischen Grad festgestellt wird.

Teaser

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Sie sind Spätaussiedler und möchten Ihren Hochschulgrad in den entsprechenden inländischen Grad umwandeln lassen? Informieren Sie sich hier.

Verfahrensablauf

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Um Ihren im Ausland erworbenen Abschluss überprüfen zu lassen, müssen Sie einen Antrag stellen. Diesen richten Sie an die dafür zuständige Stelle. Welche Stelle für Sie zuständig ist, hängt von ihrem Wohnsitz in Niedersachsen ab.

Die zuständige Stelle bewertet Ihren im Ausland erworbenen Hochschulabschluss. Sofern die Gleichwertigkeit zu einem inländischen Hochschulabschluss festgestellt wird, wird der ausländische Hochschulgrad in den entsprechenden inländischen Hochschulgrad umgewandelt.

Das Bewertungsverfahren endet entweder mit einem positiven oder einem negativen Bescheid.

Zuständige Stelle

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Voraussetzungen

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Erforderliche Unterlagen

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Folgende Dokumente werden zusätzlich benötigt:

Die Dokumente zum Schulabschluss sowie Hochschulabschluss sind in Form beglaubigter Kopien vorzulegen.

Kosten

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Es fallen keine Gebühren an. 

Frist

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Keine.

Rechtsgrundlage(n)

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Formulare

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Es genügt ein formloser Antrag.

Hinweise (Besonderheiten)

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Weiterführende Informationen zur Führung von ausländischen akademischen Graden finden Sie im »Informationsblatt zur Führung ausländischer akademischer Grade, Titel und Bezeichnungen«:

Fachliche Freigabe

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Fachlich freigegeben am: 23.10.2020
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur (für die Bewertung des Hochschulabschlusses in Bezug auf die Gradführung)

Ansprechpunkt

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Bearbeitungsdauer

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Rechtsbehelf

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