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Verbringen, Einführen, Vermittlung von Tieren, die ins Inland verbracht/eingeführt wurden gegen ein Entgelt
[Nr.99110076001000 ]

Urheber

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Volltext

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Wenn Sie Wirbeltiere, die keine Nutztiere sind, gegen ein Entgelt oder eine sonstige Gegenleistung in das Inland einführen, verbringen oder deren Abgabe vermitteln wollen, müssen Sie vor Aufnahme der Tätigkeit eine Erlaubnis bei Ihrer zuständigen Veterinärbehörde beantragen.

Die Erteilung der Erlaubnis wird innerhalb einer Frist von vier Monaten ab Eingang des Antrags durch die zuständige Behörde entschieden. Sie prüft, ob die Voraussetzungen für die Erlaubniserteilung vorliegen. Je nach Umfang und Schwierigkeit der Prüfung kann die Frist um bis zu zwei Monate verlängert werden. Planen Sie daher genug Zeit für die Erlaubniserteilung vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit ein.

Erst nach Erhalt der Erlaubnis dürfen Sie Ihre Tätigkeit aufnehmen.

Teaser

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Sie wollen Tiere in das Inland einführen? Sie wollen Tiere gegen ein Entgelt verbringen, oder deren Abgabe vermitteln? Dann benötigen Sie vor Tätigkeitsbeginn eine Erlaubnis dazu. Diese Erlaubnis können Sie bei Ihrer zuständigen Veterinärbehörde beantragen.

Verfahrensablauf

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Nachdem Sie die erforderlichen Unterlagen bei Ihrer zuständigen Veterinärbehörde eingereicht haben, werden die Unterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft. Anschließend erfolgt ggf. eine Vor-Ort-Kontrolle durch den amtstierärztlichen Dienst und ggf. ein Sachkundegespräch. Im Anschluss erhalten Sie die Erlaubnis.

Ansprechpunkt

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Die Zuständigkeit liegt bei den Landkreisen und kreisfreien Städten sowie beim Zweckverband Veterinäramt JadeWeser.

Voraussetzungen

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Erforderliche Unterlagen

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Kosten

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Frist

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Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Tätigkeit erst nach Erhalt der Erlaubnis aufnehmen dürfen und die Bearbeitung bis zu 4 Monate dauern kann (in Ausnahmefällen bis zu 6 Monate).

Bearbeitungsdauer

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Rechtsgrundlage(n)

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Formulare

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Rechtsbehelf

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Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe kann Klage beim örtlich zuständigen Verwaltungsgericht erhoben werden.

Fachliche Freigabe

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Fachlich freigegeben am: 01.06.2021
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Onlinedienste

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Zuständige Stelle

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nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

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nicht angegeben