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Pauschbetrag für Hinterbliebene beantragen
[Nr.99102002060004 ]

Volltext

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Sind Ihnen laufende Hinterbliebenenbezüge bewilligt worden, z. B. nach dem Bundesversorgungsgesetz oder aus der gesetzlichen Unfallversicherung, können Sie einen Pauschbetrag beantragen. Diesen Pauschbetrag erhalten Sie auch dann, wenn das Recht auf die Bezüge ruht oder Sie für den Anspruch auf die Bezüge eine Abfindung in Form eines Kapitalbetrags erhalten haben.

Teaser

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Bei Hinterbliebenenbezügen können Sie einen Hinterbliebenen-Pauschbetrag beantragen.

Verfahrensablauf

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Ansprechpunkt

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Zuständige Stelle

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Das jeweils zuständige Finanzamt entscheidet über die Anträge in der Steuererklärung.

Voraussetzungen

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Es liegen Hinterbliebenenbezüge nach einem der folgenden Gesetze vor: 

Erforderliche Unterlagen

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Bei Hinterbliebenenbezügen ist der Nachweis durch amtliche Unterlagen (z. B. Rentenbescheid des Versorgungsamts, der zuständigen Entschädigungsbehörde oder eines Trägers der gesetzlichen Unfallversicherung) zu erbringen.
Der Rentenbescheid eines Trägers der gesetzlichen Renten­versicherung genügt nicht als Nachweis.

Kosten

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Keine



Frist

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Wenn Sie zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet sind, ist diese von Ihnen grundsätzlich bis zum 31. Juli des Folgejahres beim Finanzamt einzureichen. Werden Sie von Angehörigen der steuerberatenden Berufe steuerlich beraten, müssen Sie Ihre Steuererklärungen erst bis zum letzten Tag des Februars des Zweitfolgejahres abgeben. Bei Einkünften aus einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb können andere Fristen gelten.

Für die Jahre 2020 bis 2024 wurden die o. g. Abgabefristen verlängert (s. hierzu Artikel des Landesamtes für Steuern Niedersachsen bzw. BMF-Schreiben vom 23. Juni 2022 ).

Diese verlängerten Erklärungsfristen gelten nicht für Steuererklärungen, die auf Grund einer gesonderten Anordnung (»Vorabanforderung«) bereits zu einem früheren Termin abzugeben sind.
 

Falls keine Verpflichtung zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung besteht, können Sie die Veranlagung innerhalb von 4 Jahren nach Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres beantragen (Beispiel: die freiwillige Veranlagung zur Einkommensteuer für das Jahr 2021 kann bis zum 31. Dezember 2025 beantragt werden).

Anträge auf Berücksichtigung eines Pauschbetrages für Hinterbliebene im Lohnsteuerabzugsverfahren müssen bis spätestens 30. November des Jahres, für das der Freibetrag berücksichtigt werden soll, gestellt werden. Änderungen, die im Dezember eintreten, können somit erst im Lohnsteuerabzugsverfahren des folgenden Kalenderjahres berücksichtigt werden.



Bearbeitungsdauer

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Rechtsgrundlage(n)

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Formulare

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Urheber

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Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachliche Freigabe

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Fachlich freigegeben am: 27.03.2023
Fachlich freigegeben durch:

nicht angegeben

Onlinedienste

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Hinweise (Besonderheiten)

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nicht angegeben

Rechtsbehelf

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nicht angegeben