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Jugendberatung
[Nr.99003028078000 ]

Volltext

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Jugendberatung kann sowohl als Aufgabe der Jugendarbeit als auch in einer Jugend-, Erziehungs- und Familienberatungsstelle wahrgenommen werden.

In der Jugendarbeit versteht sich die Jugendberatung heute stärker im Kontext mobiler stadtteilorientierter Jugend- und Freizeitarbeit.

Zu weiteren Informationen siehe auch Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensberatung

Ansprechpunkt

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Die Zuständigkeit liegt bei den Erziehungs- und Familienberatungsstellen.

Erforderliche Unterlagen

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Es werden keine Unterlagen benötigt.

Kosten

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Es fallen keine Gebühren an.

Frist

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Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Urheber

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Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachliche Freigabe

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Fachlich freigegeben am: 28.12.2007
Fachlich freigegeben durch:

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Teaser

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Jugendberatung kann sowohl als Aufgabe der Jugendarbeit als auch in einer

Jugend-, Erziehungs- und Familienberatungsstelle wahrgenommen werden.

In der Jugendarbeit ver

Zuständige Stelle

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nicht angegeben

Voraussetzungen

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Formulare

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nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

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nicht angegeben

Verfahrensablauf

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nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

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Rechtsgrundlage(n)

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Rechtsbehelf

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nicht angegeben