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Lebensmittelbetriebe registrieren lassen
[Nr.99050048060000 ]

Urheber

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Volltext

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Lebensmittelbetriebe sind verpflichtet, sich registrieren zu lassen und wesentliche Änderungen im arbeitstechnologischen Ablauf oder Umbauten zu melden. Dies gilt für jede von Ihnen geführte oder betriebene Einrichtung. Es spielt keine Rolle, ob es sich um die Verarbeitung, Produktion oder den Vertrieb von Lebensmitteln handelt. Lebensmittelunternehmen sind alle Betriebe, die Lebensmittel erzeugen, verarbeiten, direkt oder über das Internet vermarkten, transportieren usw. und unabhängig davon, ob sie auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind oder nicht.

Lebensmittelunternehmen sind zum Beispiel:

Teaser

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Wenn Sie als Lebensmittelbetrieb/ -unternehmen Tätigkeiten ausführen, die mit Produktion, Verarbeitung oder den Vertrieb von Lebensmitteln (einschließlich Internethandel) zusammenhängen, müssen Sie sich bei Ihrer kommunalen Lebensmittelüberwachungsbehörde registrieren lassen.

Verfahrensablauf

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Ansprechpunkt

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Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der Region Hannover und dem Zweckverband Veterinäramt JadeWeser

Zuständige Stelle

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Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der Region Hannover und dem Zweckverband Veterinäramt JadeWeser

Voraussetzungen

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Erforderliche Unterlagen

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Kosten

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Frist

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Rechtsgrundlage(n)

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Formulare

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Fachliche Freigabe

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Fachlich freigegeben am: 27.04.2020
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Bearbeitungsdauer

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Nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

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Nicht zu »Lebensmitteln« gehören:

hergerichtet worden sind,

Welche Pflichten habe ich als Lebensmittelunternehmer?

Dem Lebensmittelunternehmer obliegt die Einhaltung aller lebensmittelrechtlichen Bestimmungen. Er ist selbst dafür verantwortlich, dass die Lebensmittel, die er herstellt und/oder vertreibt, sicher sind (Sorgfaltspflicht).

Rechtsbehelf

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nicht angegeben