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Registrierung von Brütereien und Betrieben zur Erzeugung von Bruteiern
[Nr.99050132019000 ]

Urheber

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Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Volltext

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Wenn Sie einen der nachfolgenden Betriebe führen, müssen Sie einen Antrag auf Registrierung  stellen.

Mit der Registrierung Ihres Betriebes erhalten Sie eine Kennnummer.

Die Kennnummer beginnt in Deutschland mit DE, die ersten beiden Ziffern  stehen für das jeweilige Bundesland , dann folgt  eine laufende Nummer für die Betriebsstätte (dreistellig), eine Ziffer für die Art des Betriebes und eine zweistellige Nummer für die Geflügelart(-en), auf die sich die Tätigkeit des Betriebes erstreckt.

Teaser

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Wenn Sie in eine Brüterei mit einem Fassungsvermögen ab 1.000 Bruteiern oder einen Zucht- und Vermehrungsbetrieb ab 100 Tieren betreiben wollen, müssen Sie einen Antrag auf Registrierung stellen.

Verfahrensablauf

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Bitte beantragen Sie die Registrierung schriftlich mit dem bestehenden Formular des LAVES:

Ansprechpunkt

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Die Zuständigkeit liegt in Niedersachsen und Bremen beim Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES), Dezernat 43 Marktüberwachung.

Voraussetzungen

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Keine

Erforderliche Unterlagen

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Antragsvordruck

Kosten

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Es fallen Gebühren an. Die Höhe ergibt sich im Laufe des Verfahrens.

Frist

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Die Registrierung beim LAVES muss vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit erfolgen.

Rechtsgrundlage(n)

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Formulare

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Aktuell ist die Beantragung der Leistung nur in papiergebundener Form möglich. Die entsprechenden Antragsvordrucke erhalten Sie auf der Website des LAVES. 

Den Antrag können Sie per Post, per Fax oder per Mail übersenden.

Rechtsbehelf

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Gegen den Registrierungsbescheid sowie gegen den Gebührenbescheid steht der Rechtsweg vor dem zuständigen Verwaltungsgericht offen. Die Bescheide sind jeweils mit einer entsprechenden Rechtsbehelfsbelehrung versehen, aus der das örtlich zuständige Verwaltungsgericht hervorgeht.

Hinweise (Besonderheiten)

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Fachliche Freigabe

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Fachlich freigegeben am: 28.10.2020
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Onlinedienste

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Zuständige Stelle

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Die Zuständigkeit liegt in Niedersachsen und Bremen beim Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES), Dezernat 43 Marktüberwachung.

Bearbeitungsdauer

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nicht angegeben