A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z

 


Sachkundenachweis zur Schädlingsbekämpfung Bescheinigung
[Nr.99110017022000 ]

Volltext

Text überspringen

Die Behörde stellt eine Sachkundebescheinigung über die Befähigung für die jeweilige Tätigkeit aus. Hierfür sind Nachweise zu erbringen, dass die personellen Voraussetzungen für eine Schädlingsbekämpfung vorliegen.

Teaser

Text überspringen

Wenn Sie beruflich Schädlinge mit Giften bekämpfen wollen, dürfen Sie das nicht einfach tun, sondern Sie müssen zuerst die Behörden informieren, die dafür zuständig sind.

Ansprechpunkt

Text überspringen

Wenden Sie sich bitte an ihren Landkreis oder ihre kreisfreie Stadt.

Zuständige Stelle

Text überspringen

Wenden Sie sich bitte an ihren Landkreis oder ihre kreisfreie Stadt.

Voraussetzungen

Text überspringen

Sachkundig ist, wer eine Prüfung abgelegt oder eine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat, die von der zuständigen Behörde anerkannt worden ist.

Die Schädlingsbekämpfung ist so durchzuführen, dass Mensch und Umwelt nicht gefährdet werden.

Beschränkt sich die vorgesehene Schädlingsbekämpfung auf bestimmte Anwendungsbereiche, ist sachkundig auch, wer eine Prüfung abgelegt oder eine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat, die von der zuständigen Behörde für diese Tätigkeiten als geeignet anerkannt worden ist.

Erforderliche Unterlagen

Text überspringen

Beschränkt sich die vorgesehene Schädlingsbekämpfung auf bestimmte Anwendungsbereiche, ist sachkundig auch, wer eine Prüfung abgelegt oder eine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat, die von der zuständigen Behörde für diese Tätigkeiten als geeignet anerkannt worden ist.

Kosten

Text überspringen

Im Rahmen einer Ausbildung fallen für die Sachkundebescheinigung keine Kosten an. Wenn die Ausbildung auf privater Ebene erfolgt, hängen die Kosten vom Anbieter der Lehrgänge ab. In diesen sind die anfallenden Prüfungsgebühren meist enthalten.

Die Kosten für die Anerkennung einer Prüfung oder einer Ausbildung als gleichwertig oder geeignet richten sich nach dem Zeitaufwand.

Mindestens betragen Sie 150 €.

Bearbeitungsdauer

Text überspringen

Die Bearbeitung erfolgt zeitnah nach Eingang des Antrags auf Ausstellung einer Bescheinigung.

Rechtsgrundlage(n)

Text überspringen

Hinweise (Besonderheiten)

Text überspringen

Weitere Informationen erhalten Sie beim Deutschen Schädlingsbekämpferverband.

Urheber

Text überspringen
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachliche Freigabe

Text überspringen
Fachlich freigegeben am: 23.10.2020
Fachlich freigegeben durch: Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz

Formulare

Text überspringen

nicht angegeben

Frist

Text überspringen

nicht angegeben

Verfahrensablauf

Text überspringen

nicht angegeben

Rechtsbehelf

Text überspringen

nicht angegeben