Rechtzeitige Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen
Vor Beginn der Urlaubs- und Reisezeit sollten die erforderlichen Ausweispapiere überprüft werden.
Personalausweise und Reisepässe werden nicht verlängert.
Zur Beantragung eines neuen Personalausweises bzw. Reisepasses ist es erforderlich, dass die Antragstellerin bzw. der Antragsteller persönlich im Bürgerbüro der Gemeindeverwaltung, Zimmer 4, 5 oder 6, er-scheint,
um den entsprechenden Antrag zu stellen.
Folgende Unterlagen sind mitzubringen:
- der bisherige (vorl.) Personalausweis oder (vorl.) Reisepass
- Geburtsurkunde (bei ledigen Personen) oder Ehe- bzw. Heiratsurkunde (Familienstammbuch)
(bei verheirateten/geschiedenen/verwitweten Personen), soweit diese noch nicht vorlagen
- Passbild:
- Erstellung durch ein zertifiziertes Fotostudio (im Internet unter www.e-passfoto.de)
oder
- weitere Dienstleister, z.B. Drogeriemarkt dm. Der dort erzeugte QR-Code muss mitgebracht werden.
oder
- Erstellung durch das Fotoaufnahmesystem PointID im Rathaus der Gemeinde Holle
(6 Euro Gebühr). Die Übernahme des Fotos erfolgt direkt in den Antrag.
Die entsprechende Gebühr ist bei Antragstellung zu zahlen.
Da die Personalausweise und Reisepässe von der Bundesdruckerei in Berlin angefertigt werden, muss mit einer Bearbeitungszeit von etwa drei bis vier Wochen gerechnet werden. Wird ein Dokument schneller gebraucht, kann ein vorläufiger Personalausweis oder ein Express-Reisepass beantragt werden.
Personaldokumente für Kinder und Jugendliche:
Kinder benötigen für Reisen ins Ausland einen Reisepass oder einen Personalausweis, und zwar in jedem Alter.
Kinderreisepässe werden nicht mehr ausgestellt bzw. verlängert.
Für Reisen in die EU-Staaten oder im Schengen-Raum können Kinder einen Personalausweis
erhalten. Für alle Länder kann ein Reisepass ausgestellt werden. Die Dokumente für Kinder sind sechs Jahre gültig.
Bitte beachten Sie, dass sich das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinstkindern, inner-halb kurzer Zeit stark verändern kann, so dass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument teilweise auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes nicht mehr möglich ist und das Ausweisdokument vorzeitig ungültig geworden ist. In diesem Fall beantragen Sie bitte rechtzeitig vor Reiseantritt ein neues Dokument.
Es ist erforderlich, dass der Antrag für Personaldokumente für Kinder von beiden Erziehungsberechtigten unterschrieben wird. Diese Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten erhalten Sie im Bürgerbüro der Gemeinde Holle oder sie kann im Internet unter www.holle.de/Bürger/Rathaus/Formulare - Formulare Amt 3 ausgedruckt werden.
Bitte bringen Sie die dort aufgeführten Unterlagen und Ihr Kind zur Antragstellung mit. Bei Anwesenheit von beiden Erziehungsberechtigten ist das Formular nicht unbedingt notwendig.
Ausführliche Informationen zu den Personaldokumenten erhalten Sie bei Ihrer Passbehörde
sowie im Internet unter www.bmi.bund.de / Themen / Moderne Verwaltung / Ausweise und Pässe so-wie unter www.personalausweisportal.de.
Ihre Passbehörde (Gemeinde Holle, Bürgerservice)