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03.11.2025

Soldatengesetz - Datenübermittlung des Geburtsjahrgangs 2009

Gemäß § 58c des Gesetzes über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz - SG) haben die Meldebehörden dem Bundesamt für Wehrverwaltung jährlich bis zum 31.03. zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden (Geburtsjahrgang 2009), zu übermitteln:

1. Familienname,
2. Vornamen,
3. gegenwärtige Anschrift.

Diese Datenübermittlungen sind nach § 58c Abs. 1 Soldatengesetz i. V. m. § 36 Abs. 2 Bundesmeldegesetz (BMG) nur zulässig, soweit die Betroffenen der Datenübermittlung nicht widersprochen haben.

Die in der Gemeinde Holle mit Haupt- bzw. einzigem Wohnsitz gemeldeten Einwohnerinnen und Einwohner des Geburtsjahrgangs 2009 mit deutscher Staatsangehörigkeit können bis zum 31.01.2026 gegen die Übermittlung ihrer Daten Widerspruch einlegen.

Anträge für den Widerspruch sind im Bürgerbüro der Gemeinde Holle, Am Thie 1, 31188 Holle, erhältlich. Außerdem finden Sie das Formular im Internet unter:

www.holle.de/Bürger/Formulare/Formulare Amt 3/Übermittlungssperren.