Änderungen der Bebauungspläne Nr. 29 und Nr. 37 in Heersum
Bauleitplanung der Gemeinde Holle im OT Heersum
Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 29 und örtliche Bauvorschrift „In den Gänseköpfen“ und Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 37 und örtliche Bauvorschrift „In den Gänseköpfen II“ im Verfahren nach § 13 a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung)
hier: Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplanentwurf gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 a Abs. 1-3 BauGB
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Holle hat in seiner Sitzung am 24.10.2024 die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 29 und örtliche Bauvorschrift „In den Gänseköpfen“ und in seiner Sitzung am 23.01.2025 den Ergänzungsbeschluss zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 37 und örtliche Bauvorschrift „In den Gänseköpfen II“ beschlossen.
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Ziel und Zweck der Bebauungsplanänderungen ist die Verschiebung der im Bebauungsplan Nr. 29 „In den Gänseköpfen“ festgesetzten randlichen Anpflanzfläche um 3 m in den Geltungsbereich des westlich angrenzenden Bebauungsplans Nr. 37 „In den Gänseköpfen II“, um die überbaubaren Flächen der schmalen Grundstücke am Westrand des Gebiets „In den Gänseköpfen“ zu vergrößern. Der von der Verschiebung betroffene östliche Randbereich des Bebauungsplans Nr. 37 „In den Gänseköpfen II“ befindet sich im Eigentum der östlich angrenzenden Grundstücke des Bebauungsplangebiets „In den Gänseköpfen“.
Planungsrechtliche Situation, räumlicher Geltungsbereich
Die Planänderungsbereiche befinden sich im randlichen Berührungsbereich der fertig erschlossenen und bebauten Wohngebiete „In den Gänseköpfen“ und „In den Gänseköpfen II“. Die Planänderungen dienen der Nachverdichtung des Bebauungszusammenhangs im Sinne von § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung). Die Voraussetzungen des § 13a (1) BauGB werden erfüllt.
Im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB sowie von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen.
Die Lage des Plangeltungsbereichs beider Bebauungsplan-Änderungen wird im nachfolgenden Übersichtsplan dargestellt. Der Entwurf der Bebauungsplanänderungen mit örtlicher Bauvorschrift liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats zu jedermanns Einsicht öffentlich aus
vom 10. Februar bis 12. März 2025 einschließlich
im Bauamt der Gemeinde Holle – Zimmer 15 – Am Thie 1, 31188 Holle während der Dienststunden.
Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift abgegeben werden. Außerdem können die Planunterlagen gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auf der Internetseite der Gemeinde Holle eingesehen werden (www.holle.de).
Auskünfte zur Planung werden von Herrn Hoffmeister (Tel. 05062/9084422, hoffmeister@holle.de) erteilt. Für die Einsichtnahme in die Unterlagen im Bauamt und für die Abgabe von Stellungnahmen zur Niederschrift ist eine vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 05062/9084-422 oder per E-Mail unter hoffmeister@holle.de erforderlich.
Es wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen entsprechend§ 3 Abs. 2 Satz 4 zweiter Halbsatz und§ 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
BPlan-Vorentwurf (PDF, 1 MB, 06.02.2025)
BPlan-Begründung (PDF, 672 kB, 06.02.2025)