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17.01.2025

Lärmaktionsplan

Ein Lärmaktionsplan ist ein fachübergreifendes Planungsinstrument, das die Belange des Lärmschutzes bei allen infrastrukturellen und umweltpolitischen Planungen soweit wie möglich berücksichtigt. Ziel dieser Planung ist es, einerseits den Umgebungslärm vorrangig an jenen Orten zu reduzieren, wo die Geräuschbelastung ein gesundheitsschädigendes Ausmaß erreicht hat. Andererseits sollen aber gleichzeitig auch ruhigere Gebiete als solche geschützt und erhalten werden. Dafür erließ die EU im Jahr 2002 die „Umgebungslärmrichtlinie“.

Die Gemeinde Holle hat 2018 aufgrund der EU Umgebungslärmrichtlinie RL 2002/49 einen "Lärmaktionsplan" erstellt und nun überabeitet. Der überarbeitete Lärmaktionsplan liegt in der Zeit vom 27.01.2025 bis zum 28.02.2025 im Bauamt der Gemeinde Holle, Am Thie 1, (Zimmer EG 9), 31188 Holle, öffentlich zur Einsichtnahme aus und kann unter nachfolgendem Link eingesehen werden:

Stellungnahmen können innerhalb der o.g. Frist bei der Gemeinde Holle schriftlich oder während der allgemeinen Sprechzeiten der Verwaltung abgegeben werden.

Allgemeine Sprechzeiten sind:

Montag 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Sie können die Verwaltung zu den üblichen Bürozeiten auch per Telefon oder E-Mail erreichen.

Eine Zusammenfassung der Daten der Lärmkartierung finden Sie unter:

https://gis.uba.de/maps/resources/apps/laermkartierung