Wichtige Hinweise zur Grundsteuerreform 2025
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
zum 1. Januar 2025 hat die Gemeinde Holle Grundsteuerbescheide auf der Grundlage der neuen Grundsteuermessbescheide des Finanzamtes erstellt.
An diese Grundsteuermessbescheide, mit allen darin enthaltenen Feststellungen zur persönlichen und sachlichen Steuerpflicht, ist die Gemeinde Holle gebunden, also auch an den darin festgesetzten Grundsteuermessbetrag. Die Gemeinde Holle darf von diesen Feststellungen nicht abweichen, selbst wenn diese möglicherweise Fehler enthalten sollten. Die Korrektur obliegt allein dem Finanzamt.
Wenn Sie Grund zu der Annahme haben, dass bei der Festsetzung des Äquivalenzbetrages oder des Grundsteuermessbetrages Fehler passiert sind, kann Ihnen das unten hinterlegte Prüfschema des Landesamtes für Steuern, für den Grundsteuerbescheid helfen.
In solch einem Fall haben Sie die Möglichkeit der Änderungsanzeige über das ELSTER-Portal oder alternativ über das untenstehende Formular zur Einreichung beim Finanzamt.
In den Fällen, bei denen zum Zeitpunkt der Jahresveranlagung 2025 kein Grundsteuermessbescheid nach neuem Recht vom Finanzamt vorlag, wurde erst einmal der bislang hinterlegte Messbetrag auf 0,- € gesetzt.
Sollten Sie darüber hinaus weitere Fragen dazu haben, dann wenden Sie sich bitte direkt an Frau Lemke beim Finanzamt Hildesheim, Grundbesitzstelle (schriftlich, persönlich oder telefonisch). Sie erreichen Frau Lemke unter Telefon 05121/302-544 oder per E-Mail unter melanie.lemke@fa-hi-alf.niedersachsen.de
Wenn Sie Fragen zum Grundsteuerbescheid (Hebesatz, Fälligkeiten, SEPA-Lastschrift) haben, dann wenden Sie sich bitte an die Gemeinde Holle unter Telefon 05062/ 9084-0 (bei der Bandansage wählen Sie bitte die Nr.4) oder per E-Mail an steueramt@holle.de
Bitte beachten Sie abschließend etwaige Daueraufträge bei der Bank den neuen Werten entsprechend anzupassen.
Prüfschema_Grundsteuerbescheid (PDF, 53 kB, 08.01.2025)
Antrag auf Änderung der Grundsteuererklärung zur Einreichung beim Finanzamt (PDF, 83 kB, 15.01.2025)