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11.12.2024

Verkündung der Haushaltssatzung 2025

Die vorstehende Haushaltssatzung der Gemeinde Holle für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit verkündet.

Die nach § 120 Abs. 2 NKomVG erforderliche Genehmigung ist durch den Landkreis Hildesheim am 06.12.2024 unter Az.: (910) 15-14-10 erteilt worden.

Der Haushaltsplan liegt nach § 114 Abs. 2 Satz 3 NKomVG vom 12.12.2024 bis 23.12.2024 zur Einsichtnahme während der Dienststunden in der Gemeindeverwaltung Holle, Am Thie 1, 31188 Holle öffentlich aus.

Nachfolgend finden Sie den Haushaltsplan der Gemeinde Holle für das Haushaltsjahr 2025.