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Der Übergang vom 4. Schuljahrgang der Grundschule in den 5. Schuljahrgang der Oberschule erfolgt auf Grundlage der Schullaufbahnempfehlung:
- Entscheidung der Erziehungsberechtigten („freier Elternwille“)
- eingehenden Beratung durch die Grundschule
- Zeugnis des 4. Schuljahrgangs