Flurbereinigung Nettetal - Anhörungstermin zum Flurbereinigungsplan sowie Erläuterungstage
Im vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Nettetal, LK Hildesheim 152, werden der Anhörungstermin zum Flurbereinigungsplan sowie Erläuterungstage gemäß § 59 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794)
von Dienstag, 27.10.2020 bis Donnerstag, 29.10.2020
anberaumt, zu dem die Beteiligten (§ 10 FlurbG) hiermit geladen werden.
Die einzelnen Tage gliedern sich wie folgt:
Erläuterung und Anhörung
Dienstag, 27.10.2020 und Mittwoch, 28.10.2020 jeweils von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr sowie Donnerstag, 29.10.2020 von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Bönnien, Hagenbach 6, 31167 Bockenem
Hier stehen Bedienstete des Amtes für regionale Landesentwicklung Leine-Weser (ArL L-W) zur Erläuterung der Abfindungen und der Unterlagen zur Verfügung. Die neue Feldeinteilung wurde den Beteiligten bereits zur vorläufigen Besitzeinweisung bekannt gegeben und auf Wunsch an Ort und Stelle erläutert.
Eine vorherige Terminvereinbarung ist für diese Termine wegen der COVID19-Schutzmaßnahmen zwingend erforderlich Telefon: 05121/ 6970-117 oder per Mail: Jonas.Moeller@arl-lw.niedersachsen.de.
Ausschließlich Anhörung
Für Teilnehmer, die die o.g. Termine in Bönnien nicht wahrnehmen möchten bzw. können, wird zusätzlich ein Anhörungstermin am Donnerstag, 29.10.2020 um 14:30 Uhr in der Wilhelm-Busch-Halle der Ambergau-Schule, Mahlumer Straße 20, 31167 Bockenem (Eingang von der Karl-Binder-Straße) festgesetzt.
Gemäß § 59 Abs. 2 FlurbG wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Widersprüche gegen den Flurbereinigungsplan zur Vermeidung des Ausschlusses nur in den o.g. Terminen vorgebracht werden können. Spätere Widersprüche finden keine Berücksichtigung mehr. Die Widerspruchsbegründung kann schriftlich vorgelegt oder nachgereicht werden.
Von den Beteiligten, die nicht zu den Terminen erscheinen bzw. sich nicht durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen oder sich bis zum Schluss der Termine nicht zum Verhand-lungsgegenstand erklären, wird gemäß § 134 Abs. 1 FlurbG angenommen, dass sie mit dem Ergebnis einverstanden sind.
Jedem Teilnehmer werden rechtzeitig eine Ladung und ein ihn betreffender Auszug aus dem Flurbereinigungsplan zugesandt. Nach vorheriger telefonischer Terminabsprache mit Frau Christa Götz (05121/ 6970-166) können diese Unterlagen auch im ArL L-W, Bahnhofsplatz 3-4, 31134 Hildesheim eingesehen werden.
Beteiligte, die an der Wahrnehmung der o.g. Termine verhindert sind, können sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Die Vollmacht muss amtlich oder öffentlich beglaubigt sein. Entsprechende Vordrucke können auf der Internetseite heruntergeladen bzw. bei Herrn Möller (Tel./E-Mail s.o.) angefordert werden.
Die Ladung wird nach § 27a Verwaltungsverfahrensgesetz im Internet unter folgender Adresse öffentlich bekannt gemacht: https://www.arl-lw.niedersachsen.de/bekanntmachungen