Planfeststellung für den Ersatzneubau der Autobahnbrücke - Unterführung DB und »Innerste«
Planfeststellung nach dem Bundesfernstraßengesetz
Ersatzneubau des Brückenbauwerks Z1 – Unterführung DB und „Innerste“ – im Zuge der A 39 von Bau-km 1+000,00 bis 2+482,50 sowie notwendige landschaftspflegerische Kompensationsmaßnahmen in den Gemarkungen Holle, Binder, Grasdorf und Wartjenstedt
Der Planfeststellungsbeschluss der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr vom 06.01.2020 Az. P226.31027-4/16-A 39 BW Z 1, der das o. a. Bauvorhaben betrifft, liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Plans (einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung) in der Zeit vom 21.01.2020 bis einschließlich zum 03.02.2020 bei der Gemeinde Holle, Bauamt (Zimmer 10), Am Thie 1, 31188 Holle, während der Dienststunden
Montags 7:30 – 16:30 Uhr
Dienstags 7:30 – 16:30 Uhr
Mittwochs 7:30 – 13:15 Uhr
Donnerstags 7:30 – 18:15 Uhr
Freitags 7:30 – 13:30 Uhr
zur allgemeinen Einsicht aus.
Darüber hinaus können der Planfeststellungsbeschluss und der festgestellte Plan (ungesiegelt) im o. g. Auslegungszeitraum auch auf der Internetseite der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr unter https://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview eingesehen werden.
Im Falle von Abweichungen ist der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen maßgeblich (§ 27a Abs. 1 Satz 4 Verwaltungsverfahrensgesetz).
Eine Einsichtnahme in den Planfeststellungsbeschluss und den festgestellten Plan ist während dieses Zeitraumes auch bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Stabsstelle Planfeststellung, Harztorwall 24b, 38300 Wolfenbüttel, möglich.
Der Planfeststellungsbeschluss wurde den Beteiligten, über deren Einwendungen entschieden worden ist, zugestellt. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss den übrigen Betroffenen ge-genüber als zugestellt gemäß § 74 Abs. 4 Satz 3 Verwaltungsverfahrensgesetz.