Seiteninhalt
22.10.2019
Verringerung der Streusalzmengen im Straßenwinterdienst
Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich Hannover - wird die nachfolgend aufgeführten Straßen oder Straßenabschnitte im Winterhalbjahr 2019/2020 nicht gegen Straßenglätte streuen.
Sonstige Vorschriften über Pflichten Dritter zum Schneeräumen und Streuen bleiben unberührt.
Straßen oder Straßenabschnitte im Winterhalbjahr 2019-2020