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Aufstellung der 2. Änderung des B-Plans Nr. 1 " Kleines Feld-Süd " in der Ortschaft Holle

 

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Holle hat in seiner Sitzung am 22.03.2018 die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 "Kleines Feld-Süd" als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a Abs. 1 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Gleichzeitig hat der Verwaltungsausschuss beschlossen, den Planentwurf öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

Planungsanlass und -ziel

Das Wohngebiet „Kleines Feld-Süd“ wurde vorwiegend in den 70-er und 80-er Jahren des vorigen Jahrhunderts bebaut. Da sich aufgrund der demographischen Entwicklung die Nutzung des Spielplatzes mittlerweile stark verringert hat, soll der Spielplatz einer Wohnnutzung zugeführt werden.

Lage und Größe der Plangebiete

Das Gebiet „Kleines Feld-Süd“ befindet sich im nördlichen Bereich der Ortschaft Holle zwischen Bahnhofstraße und Marktstraße. Das Planänderungsgebiet hat eine Größe von ca. 0,10 ha und ist im Eigentum der Gemeinde Holle.

Planverfahren

Die festgesetzte Grünfläche der Zweckbestimmung Spielplatz soll aufgehoben und im Sinne einer Wiedernutzbarmachung von Flächen und einer Nachverdichtung mit einem Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB in Allgemeines Wohnbaugebiet geändert werden.

Das Bebauungsplanverfahren wird gem. § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB und ohne Umweltbericht nach § 2a BauGB und ohne Angabe nach § 3 (2) Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, durchgeführt. Im Verfahren nach § 13 a BauGB gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird gemäß § 13 Abs. 2 abgesehen.

Gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) wird der Bebauungsplanentwurf im Bauamt der Gemeinde Holle – Zimmer 15 – Am Thie 1, 31188 Holle während der Dienststunden vom 23. Oktober 2019 bis 22. November 2019 einschließlich öffentlich ausgelegt.

Der Planentwurf nebst Begründung kann von jedermann eingesehen werden. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.