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16.07.2019

Erörterungstermin für die Planfeststellung des Brückenbauwerks Unterführung DB und Innerste

Planfeststellung nach dem Bundesfernstraßengesetz; Ersatzneubau des Brückenbauwerks Z1 – Unterführung DB und „Innerste“ – im Zuge der A 39 von Bau-km 1+000,00 bis 2+482,50 sowie notwendige landschaftspflegerische Kompensationsmaßnahmen in den Gemarkungen Holle, Binder, Grasdorf und Wartjenstedt

1. Der Erörterungstermin ist von der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr anberaumt worden für

Donnerstag, 22. August 2019, 10:00 Uhr
Samtgemeinde Baddeckenstedt, (Sitzungszimmer Obergeschoß)
Heerer Str. 28, 38271 Baddeckenstedt

2. Die Teilnahme am Termin ist jedem, dessen Belange durch das geplante Bauvorhaben berührt werden, freigestellt. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser muss seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachweisen, die zu den Akten der Anhörungsbehörde (Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr) zu geben ist.

3. Bei Ausbleiben eines Beteiligten/Betroffenen kann auch ohne ihn verhandelt werden.

4. Kosten, die durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder durch Vertreterbestellung entstehen, können nicht erstattet werden.

5. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. Die Teilnahme ist beschränkt auf diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, sowie auf Betroffene.

6. Soweit über Entschädigungsansprüche nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden sie nicht in dem Erörterungstermin behandelt sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren.