Einsicht in das Planfeststellungsverfahren für den Bau der 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar
Planfeststellungsverfahren für den Bau des Teilabschnittes A der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Wahle-Mecklar zwischen den Umspannwerken Wahle und Lamspringe
Der Planfeststellungsbeschluss der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr vom 31.05.2019, P213-05020-10 WM A, der das o. a. Bauvorhaben betrifft, liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Plans (einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung) in der Zeit vom 04.07.2019 bis einschließlich zum 17.07.2019 bei der Gemeinde Holle, Am Thie 1, - Zimmer 15 -, 31188 Holle während der Dienststunden
Montags 7:30 - 16:30 Uhr
Dienstags 7:30 - 16:30 Uhr
Mittwochs 7:30 – 13:15 Uhr
Donnerstags 7:30 – 18:15 Uhr
Freitags 7:30 – 13:30 Uhr
zur allgemeinen Einsicht aus.
Darüber hinaus können der Planfeststellungsbeschluss und der festgestellte Plan (ungesiegelt) im o. g. Auslegungszeitraum auch auf der Internetseite https://uvp.niedersachsen.de eingesehen werden.
Im Falle von Abweichungen ist der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen maßgeblich (§ 27a Abs. 1 Satz 4 Verwaltungsverfahrensgesetz).
Eine Einsichtnahme in den Planfeststellungsbeschluss und den festgestellten Plan ist während dieses Zeitraumes auch bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Stabsstelle Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover, nach vorheriger Terminabsprache, möglich.
Die individuelle Zustellung des Planfeststellungsbeschlusses wird durch öffentliche Bekanntmachung im Niedersächsischen Ministerialblatt und in der Hildesheimer Allgemeinen Zeitung, der Peiner Allgemeinen Zeitung, den Peiner Nachrichten, der Goslarschen Zeitung, dem Seesener Beobachter, der Braunschweiger Zeitung, den Northeimer Neuesten Nachrichten, der Salzgitter Zeitung und der Alfelder Zeitung ersetzt.
Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss allen Betroffenen und denjenigen gegenüber, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, als zugestellt.