Lärmaktionsplan
Ein Lärmaktionsplan ist ein fachübergreifendes Planungsinstrument, das die Belange des Lärmschutzes bei allen infrastrukturellen und umweltpolitischen Planungen soweit wie möglich berücksichtigt. Ziel dieser Planung ist es, einerseits den Umgebungslärm vorrangig an jenen Orten zu reduzieren, wo die Geräuschbelastung ein gesundheitsschädigendes Ausmaß erreicht hat. Andererseits sollen aber gleichzeitig auch ruhigere Gebiete als solche geschützt und erhalten werden. Dafür erließ die EU im Jahr 2002 die „Umgebungslärmrichtlinie“.
Die Gemeinde Holle hat zum 01.07.2018 einen Lärmaktionsplan erstellt, der feststellt, dass sich Lärmprobleme, unter Berücksichtigung der Schutzwürdigkeit des Gebietes, nicht identifizieren lassen.
Lärmaktionsplan gem. § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz der Gemeinde Holle vom 01.07.2018 (PDF, 181 kB, 01.08.2018)