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29.10.2018
Verringerung der Streusalzmengen im Straßenwinterdienst
(Holle) Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich Hannover - wird die nachfolgend aufgeführten Straßen oder Straßenabschnitte im Winterhalbjahr 2018/2019 nicht gegen Straßenglätte streuen.
Sonstige Vorschriften über Pflichten Dritter zum Schneeräumen und Streuen bleiben unberührt.
Straßen oder Straßenabschnitte im Winterhalbjahr 2018/2019