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26.10.2016
Sitzübergang im Gemeinderat
(Holle) Gemäß § 44 Abs. 6 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) in Verbindung mit § 77 Abs. 1 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO) mache ich hiermit bekannt, dass der in den Gemeinderat der Gemeinde Holle gewählte Bewerber des Wahlvorschlages der Christlich Demokratischen Union Deutschlands in Niedersachsen (CDU), Herr Rainer Hüners, seine Wahl nicht angenommen hat.
Der dadurch frei gewordene Sitz im Gemeinderat geht gemäß § 44 Abs. 1 in Verbindung mit § 38 Abs. 2 NKWG auf die Ersatzperson über.
Die Ersatzperson ist Herr Alexander Burgdorf, Hackenstedt, Rotdornstraße 33, 31188 Holle.
Auf ihn ist der Sitz übergegangen.