Schlussfeststellung im Flurbereinigungsverfahren Heersum
Im Flurbereinigungsverfahren Heersum, Landkreis Hildesheim 153 wird hiermit festgestellt, dass die Ausführung nach dem Flurbereinigungsplan bewirkt ist. Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Flurbereinigungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen (§ 149 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794)).
Die Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Heersum wird hiermit aufgelöst, da ihre Aufgaben erfüllt sind (§ 153 FlurbG).
Das Flurbereinigungsverfahren endet mit der Zustellung der unanfechtbar gewordenen Schlussfeststellung an die Teilnehmergemeinschaft (§ 149 Abs. 3 FlurbG).
Hinweis: Die Bekanntmachung kann auch auf der Internetseite des Amtes eingesehen werden:
www.arl-lw.niedersachsen.de/bekanntmachungen
Öffentliche Bekanntmachung zur Schlussfeststellung Flurbereinigung Heersum (PDF, 196 kB, 02.10.2024)