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19.06.2024

Bebauungsplans Nr. 66, Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 54 und 27. Änderung des Flächennutzungsplans

Bauleitplanung der Gemeinde Holle im OT Derneburg

Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 66 "Bahnhof Holle/Derneburg-1" und Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 54 mit örtlicher Bauvorschrift "Bahnhof Holle/Derneburg" sowie Aufstellung der 27. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB

Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit zu den Vorentwürfen des Bebauungsplans und der Flächennutzungsplanänderung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Holle hat in seiner Sitzung am 17.04.2024 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 66 "Bahnhof Holle/Derneburg-1" mit Teilaufhebung des Bebauungs-plans Nr. 54 und örtliche Bauvorschrift „Bahnhof Holle/Derneburg“ sowie die Aufstellung der 27. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen.

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung

Mit der Aufstellung und Teilaufhebung der o.g. Bebauungspläne sowie der parallelen Änderung des Flächennutzungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Verkehrsfläche der Zweckbestimmung "Öffentliche Parkfläche" u.a. für Besucher des Museums Schloss Derneburg auf dem westlichen Gelände des ehemaligen Güterbahnhofs geschaffen werden.

Planungsrechtliche Situation

Der geplante Standort befindet sich derzeit im Außenbereich gem. § 35 BauGB.
Der westliche Teilbereich befindet sich nach dem Regionalen Raumordnungsprogramm 2016 des Landkreises Hildesheim innerhalb von Vorranggebieten Natura 2000 sowie Natur und Landschaft und gehört zum EU-Vogelschutzgebiet V52 "Innerstetal von Langelsheim bis Groß Düngen", EU-Kennzahl: DE3928-401.
Im wirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Holle ist der gesamte Planbereich als Fläche für Maßnahmen, zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft dargestellt.
Im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 54 mit örtlicher Bauvorschrift "Bahnhof Holle/Derneburg" ist der westliche Teilbereich des Plangebiets als öffentliche Grünfläche, Zweckbestimmung natürliche Sukzession und als Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft festgesetzt.
Um die städtebauliche Ordnung im Plangebiet gem. § 1 Abs. 3 BauGB zu gewährleisten, soll deshalb der Flächennutzungsplan geändert sowie der betroffene Teilbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 54 aufgehoben und der Bebauungsplan Nr. 66 aufgestellt werden.

Räumlicher Geltungsbereich

Das Planungsgebiet liegt am Ostrand der Gemarkung Derneburg und grenzt im Norden an die Kreisstraße 305, im Süden an Flächen der DB Netz AG (planfestgestellte Eisenbahnstrecke 1773 Hildesheim-Goslar) und im Osten an das Gewerbegebiet am Bahnhof Derneburg. Das Plangebiet gehört zum Flurstück 14/10, Flur 3.
Der Geltungsbereich der Änderung des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans Nr. 66 hat eine Größe von ca. 0,4 ha, davon entfallen ca. 0,16 ha auf die Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 54. Das Plangebiet befindet sich im Eigentum der Gemeinde Holle.

Bisher verfügbare umweltbezogene Informationen

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

  • Umweltberichte zum Bebauungsplan Nr. 66 und zur 27. Änderung des Flächennutzungsplans gem. § 2 (4) BauGB zu den Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter
    • Mensch (Freizeit/Naherholung, Immissionen aus Gewerbe, Landwirtschaft und Verkehr)
    • Tiere und Pflanzen / Arten und Lebensgemeinschaften (Bedeutung als Nahrungs- und Lebensraumhabitat, Maßnahmen zur Minderung, Vermeidung und zur Kompensation)
    • Boden (Altlasten, Bodenbelastungen, Auswirkungen durch Versiegelung)
    • Wasser (Auswirkungen auf angrenzende Steh- und Fließgewässer sowie Überschwemmungsgebiete)
    • Klima und Luft (Auswirkungen der Versiegelung)
    • Landschaft (Auswirkungen des Orts- und Landschaftsbildes)
    • Kultur- Sachgüter (Kulturlandschaft potentielle archäologische Funde, Schutzansprüche der angrenzenden Verkehrsanlagen)
  • Biotopkartierung 15.03.2024
  • Faunistisches Kurzgutachten 02.08.2010 - FLU-Planungsgemeinschaft, Delligsen
  • Regionales Raumordnungsprogramm (RROP) für den Landkreis Hildesheim
  • Landschaftsrahmenplan (LRP) des Landkreises Hildesheim

Nach § 3 (1) Baugesetzbuch (BauGB) ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Diese frühzeitige Unterrichtung erfolgt in der Zeit vom

27. Juni 2024 bis einschließlich 25. Juli 2024

durch Auslegung der Planvorentwürfe im Bauamt der Gemeinde Holle – Zimmer 15 – Am Thie 1, 31188 Holle während der Dienststunden.

Gelegenheit zu Gesprächen zwecks Anhörung und Darlegung und somit zur Äußerung und Erörterung ist gegeben.

Mit dieser Anhörung wird den interessierten Bürgern Möglichkeit gegeben, sich an der Planaufstellung zu beteiligen. Es wird darauf hingewiesen, dass Anregungen aufgrund der noch durchzuführenden öffentlichen Auslegung des Planentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vorbehalten bleiben.