Seiteninhalt

Eine Zufahrt außerorts an Landes- und Kreisstraßen, welche nicht im Zusammenhang eines Baugenehmigungsverfahrens steht, bedarf stets eines Antrages. Stellen Sie bitte sicher, dass frühzeitig ein Antrag gestellt wird.

  • Bei umfangreichen Maßnahmen kann es angezeigt sein, im Vorfeld mit der zuständigen Straßenbaubehörde und der jeweiligen Straßenmeisterei eine Ortsbesichtigung durchzuführen.
  • Die zuständige Behörde prüft dann, ob die Voraussetzungen für die Zustimmung zu einer Zufahrt erfüllt sind.
  • Bei Bedarf werden nach Antragstellung weitere Unterlagen und Nachweise von Ihnen nachgefordert.
  • Die zuständige Behörde kann für die Erlaubnis auch Bedingungen und Auflagen festsetzen.
  • Die Erteilung oder Ablehnung einer Erlaubnis für eine Zufahrt ist ein Verwaltungsakt. Er wird mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen schriftlich erlassen und Ihnen gegenüber entweder per Post zugestellt oder gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt.