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Für Zufahrten in Ortsdurchfahrten ist die jeweilige Gemeinde zuständig.

Für Zufahrten außerorts, die nicht im Zusammenhang mit einem Baugenehmigungsverfahren stehen, ist der jeweilige Straßenbaulastträger, d.h. die für ihn tätig werdende Straßenbaubehörde zuständig. An Landesstraßen und Kreisstraßen der Landkreise Friesland, Wittmund, Northeim, Goslar, Hameln-Pyrmont, Schaumburg, Hildesheim, Cloppenburg, Diepholz, Nienburg, Ammerland, Oldenburg, Wesermarsch sind die regionalen Geschäftsbereiche der NLStBV zuständig.

Den für Sie zuständigen regionalen Geschäftsbereich der NLStBV und die jeweiligen Kontaktdaten finden Sie auf der Internetseite der NLStBV. 

Hilfsweise stehen Ihnen auch die zentralen Geschäftsbereiche der NLStBV als Ansprechpartner zur Verfügung, insbesondere um den Kontakt mit dem zuständigen regionalen Geschäftsbereich zu vermitteln.