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15.02.2022
Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus dem Melderegister
Das Bundesmeldegesetz räumt die Möglichkeit ein, in bestimmten Fällen der Übermittlung von Daten ohne Angabe von Gründen zu widersprechen. Dabei handelt es sich um Datenübermittlungen
- an öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften über Familienangehörige, die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft angehören. Dies gilt nicht, soweit Daten für Zwecke des Steuererhebungsrechts der jeweiligen öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft übermittelt werden
- an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene
- an Presse und Rundfunk sowie Mandatsträgern parlamentarischer und kommunaler Vertretungskörperschaften über Alters- oder Ehejubiläen
Zusätzlich können unter diesem Punkt noch folgende Optionen gewählt werden:- an den Landkreis für Ehrungen aus Anlass von Altersjubiläen sowie Ehe- und Lebenspartnerschaftsjubiläen die hierfür erforderlichen Daten und Hinweise
- an das Bundesverwaltungsamt für Ehrungen aus Anlass von 65-, 70-, 75- und 80-jährigen Ehe- und Lebenspartnerschaftsjubiläen sowie für Ehrungen aus Anlass der Vollendung des 100. Lebensjahres, des 105. Lebensjahres und eines jeden weiteren Lebensjahres die hierfür erforderlichen Daten und Hinweise
- an Adressbuchverlage
Wenn Sie von dem Widerspruchsrecht Gebrauch machen wollen, erhalten Sie den entsprechenden Antrag im Bürgerbüro der Gemeinde Holle, Zimmer 1, 4 oder 5 oder als Download hier