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- Die antragstellende Person
- hat einen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland,
- lebt mit dem Kind in einem Haushalt,
- betreut und erzieht dieses Kind selbst und
- übt keine oder keine volle Erwerbstätigkeit aus.
- Antragsberechtigt sind
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer,
- Selbständige,
- Beamtinnen und Beamte,
- Studierende,
- Auszubildende,
- Erwerbslose und
- Hausfrauen oder Hausmänner.