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Um die Befreiung zu beantragen, benötigen Sie:
- Nachweise im Original, beglaubigte Kopien genügen in der Regel nicht:
- zur Identität, Staatsangehörigkeit und Abstammung und zum Familienstand
- Reisepass,
- Personalausweis oder
- geeignetes Ausweisdokument
- gegebenenfalls zur Auflösung von Vorehen: Heiratsurkunde und beispielsweise Sterbeurkunde, Abschrift aus dem Eheregister oder Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
- zur Identität, Staatsangehörigkeit und Abstammung und zum Familienstand
- Die Urkunden dürfen – von der Ausstellung der Urkunden bis zur Vorlage beim Standesamt – nicht älter als 6 Monate sein. Ihr Standesamt informiert Sie darüber, in welcher Form (zum Beispiel mit Apostille oder Legalisation) die Urkunden verwendungsfähig sind
- Verdienstnachweise für beide Verlobte, aus denen sich die monatlichen Nettoeinkünfte ergeben, zur Berechnung der Bearbeitungsgebühr für die gerichtliche Entscheidung
- aktuelle Aufenthaltsbescheinigungen des deutschen Meldeamts mit ausdrücklicher Angabe des Familienstandes für beide Verlobte, sofern sie ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben
- Für ausländische Verlobte, die sich noch im Ausland aufhalten: eine von der zuständigen Heimatbehörde ausgestellte Wohnsitzbescheinigung im Original mit Übersetzung in die deutsche Sprache