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Personen, auf die sich der Eintrag im Lebenspartnerschaftsregister bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartner, Vorfahren und Abkömmlinge:
- Personalausweis oder Reisepass
andere Personen:
- Personalausweis oder Reisepass sowie ein Nachweis über ihr rechtliches Interesse an der Ausstellung der Lebenspartnerschaftsurkunde