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- deutsche Staatsbürgerschaft
- Befähigung zur deutschen Sprache
- Vollendung des 25. Lebensjahrs
- Alter maximal 70. Lebensjahr bei Beginn der Amtsperiode
- Wohnsitz im Bezirk der für die Aufstellung der Vorschlagslisten zuständigen Verwaltungsbehörde
- Gesundheitliche Eignung
- Befähigung zum Bekleiden eines öffentlichen Amtes
- Kein laufendes Ermittlungsverfahren
- Kein Vorliegen eines rechtskräftiges Urteil zu einer Freiheitstrafe von mehr als 6 Monaten wegen einer vorsätzlichen Tat
- Keine Ausübung eines Berufs in den Berufsgruppen
- Berufsrichterinnen oder Berufsrichter
- Staatsanwältinnen oder Staatsanwält
- Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwält
- Notarinnen oder Notar
- Polizeibeamtinnen oder Polizeibeamte und Pfarrerinnen oder Pfarrer