Bundesweite Erhöhung der Gebühren für den Personalausweis
Der Bundesrat hat am 30.01.2026 der Verordnung zur Entlastung der Bundespolizei und der Verwaltung im Bereich des Pass- und Ausweiswesens (VerwaltEntlastVO) zugestimmt.
Die Verordnung wurde am 06.02.2026 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist am nachfolgenden Tag in Kraft getreten. Die Gebühren für den Personalausweis sind wie folgt angepasst worden:
• 46,00 € für Antragstellende ab 24 Jahren (vorher 37 Euro)
• 27,60 € für Antragstellende unter 24 Jahren (vorher 22,80 Euro)
Wie das Bundesministerium des Innern mitteilt, sind sowohl die Herstellungskosten der Ausweise als auch der Verwaltungsaufwand in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Mit der Erhöhung der Gebühren soll sichergestellt werden, dass die Leistungen der Ausweisbehörden weiterhin kostendeckend erbracht werden können.