Allgemeinverfügung zum Nachtfahrverbot von Mährobotern
Zum Schutz von Igeln und Amphibien hat der Landkreis Hildesheim in einer Allgemeinverfügung (siehe Anhang) ein Nachtfahrverbot für Mähroboter erlassen.
Das Betriebsverbot für Mähroboter gilt seit dem 09.04.2025 entsprechend der Hauptaktivitätszeiten des Igels in der Dämmerung und Nacht:
- vom 01.03. bis 31.08. täglich von 18.00 Uhr bis 07.00 Uhr
- vom 01.09. bis 31.10. täglich von 17.00 Uhr bis 08.00 Uhr.
Mähroboter stellen besonders in der Nacht eine enorme Gefahr für die dann aktiven Igel und auch für diverse andere Amphibienarten dar. Die autonom fahrenden Geräte können gravierende Schnittverletzungen bei den Tieren verursachen, welche meist sehr lange und erhebliche Leidenzeiten zur Folge haben. Igel suchen meist nachts nach Nahrung und flüchten bei Kontakt mit dem Mähroboter nicht, sondern rollen sich zum Schutz zusammen. Daher kann es passieren, dass sie von dem Mähroboter überrollt und verletzt oder getötet werden.
Der europäische Igel und alle heimischen Amphibienarten sind durch die Bundesartenschutzverordnung besonders geschützt. Die Bestände des europäischen Igels sind in den letzten Jahrzehnten rückläufig. Um einem weiteren Rückgang zu vermeiden, sind weitreichende Schutzmaßnahmen erforderlich. Den Einsatz von Mährobotern in der Dämmerung und Nacht einzuschränken kann ein sinnvoller Ansatz sein, dem weiteren Rückgang des Bestandes entgegenzuwirken, da es eine große Gefahrenquelle für Igel und andere Wirbeltiere minimiert.
Allgemeinverfügung Mähroboter_09. April 2025 (PDF, 725 kB, 15.04.2025)