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§ 8a SGB VIII - Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung

Die Mitarbeiterinnen unserer Einrichtung sind geschult und kennen den Ablaufplan, Ansprechpartner und aktuelle Überprüfungsbögen.

So können wir in Gefährdungssituationen angemessen und den Gesetzesgrundlagen entsprechend handeln.