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Pädagogische Arbeit - Übergang in den Kindergarten

Ab dem dritten Lebensjahr hat ihr Kind einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz in der Gemeinde Holle.

Im Normalfall wechselt ihr Kind in seinem Geburtsmonat in den Kindergarten.

Sollte Ihr Kind nach Erlangen des dritten Lebensjahres nicht sofort einen Kindergartenplatz bekommen, steht ihm weiterhin ein Krippenplatz zu. In diesem Falle entfällt der Krippenbeitrag ab dem dritten Geburtstag.

Wünschen Sie für Ihr Kind einen Kindergartenplatz in einer Einrichtung der Gemeinde Holle, müssen Sie generell einen Neuantrag für den Platz stellen. Dies gilt auch bei einem Wechsel von der Krippe Wirbelwind in den Kindergarten Wirbelwind.

Wenn der Wechsel Ihres Kindes in den Kindergarten bevorsteht, werden wir uns mit der jeweiligen Einrichtung austauschen und in Kontakt setzen, um den Wechsel für Ihr Kind möglichst angenehm zu gestalten.