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(Holle) Die Nieders. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich Hannover -wird die nachfolgend aufgeführten Straßen oder Straßenabschnitte im Winterhalbjahr 2013/2014 nicht gegen Straßenglätte streuen.
Sonstige Vorschriften über Pflichten Dritter zum Schneeräumen und Streuen bleiben unberührt.
15.10.2013