Wahl der Schöffen und Hilfsschöffen
Wahl der Schöffen und Hilfsschöffen
Für den Amtsgerichtsbezirk und den Landgerichtsbezirk Hildesheim werden für die Jahre 2014 bis 2018 Schöffen und Hilfsschöffen gesucht.
Die Gemeinde Holle sucht hierfür mindestens 26 interessierte Personen, die in diesem Ehrenamt gleichberechtigt mit Berufsrichtern in Strafverfahren Entscheidungen treffen und Urteile fällen. Für die Arbeit von Schöffen sind keine juristischen Vorkenntnisse erforderlich. Vielmehr sollten die Bewerberinnen und Bewerber Lebenserfahrung und Menschenkenntnis mitbringen.
Zur Übernahme dieses Amtes gibt es verständlicherweise einige Voraussetzungen die erfüllt sein müssen. Schöffen greifen durch zu fällende Urteile teilweise erheblich in das Leben anderer Menschen ein.
Das Schöffenamt kann ausgeübt werden, wenn die Bewerberinnen und Bewerber
- ihren Wohnsitz in der Gemeinde Holle haben
- im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit sind
- zu Beginn der Amtsperiode das fünfundzwanzigste Lebensjahr vollendet haben
- gesundheitlich geeignet sind und
- die deutsche Sprache ausreichend beherrschen
Anhand eines Fragebogens können Sie prüfen, ob Sie die gesetzlichen Voraussetzungen für die Wahl zum (Jugend-)Schöffen erfüllen.
Wenn Sie Interesse an der Übernahme des Schöffenamtes haben, bewerben Sie sich bitte bis zum 28. März 2013 bei
Amt I
Leitung Haupt- und Personalamt Allgemeiner Vertreter des Bürgermeisters
Am Thie 1
31188 Holle
Alternativ kann das Bewerberformular auch heruntergeladen werden.