Mit solch kleinen, nur wenig aufwendigen Maßnahmen könnten teure Folgekosten verhindert werden. Denn der Frostschutz der Zähler ist Pflicht des Kunden. Der Austausch frostgeschädigter Zähler muss danach dem Kunden in Rechnung gestellt werden.
Wenn’s passiert ist: langsam auftauen und dabei genau beobachten.
Auch für das Auftauen seiner vereisten Wasserversorgungsanlagen ist der Kunde zuständig. Hier gilt es im Bedarfsfall, langsam und vorsichtig aufzuwärmen, etwa mit einem Heizlüfter, um Folgeschäden wie Rohrbrüche zu vermeiden.
Zudem sollte man die technischen Teile beim Aufwärmen im Auge behalten, um möglichen Schäden durch austretendes Wasser vorzubeugen. Kommt es beim Aufwärmen des Zählers zu einem Austritt von Wasser, weist das auf eine Beschädigung durch Frost hin und dann gilt es, das Hauptabsperrventil vor dem Wasserzähler zu schließen, das Abtauen zu unterbrechen und sofort das Überlandwerk Leinetal anzurufen. Denn der beschädigte Zähler muss gegen ein neues geeichtes Messgerät ausgetauscht werden.