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16.10.2015

Datenübermittlung des Geburtsjahrgangs 1999 für das Wehrpflichtgesetz

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Nachrichten

(Holle) Gemäß § 58c des Gesetzes über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz - SG) haben die Meldebehörden dem Bundesamt für Wehrverwaltung zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im Jahr 2017 volljährig werden (Geburtsjahrgang 1999), zu übermitteln:

1. Familienname,
2. Vornamen,
3. gegenwärtige Anschrift.

Diese Datenübermittlungen sind nach § 58c Abs. 1 Soldatengesetz i. V. m. § 18 Abs. 7 Melderechtsrahmengesetz (MRRG) bzw. ab 01.11.2015 § 36 Abs. 2 Bundesmeldegesetz (BMG) nur zulässig, soweit die Betroffenen der Datenübermittlung nicht widersprochen haben.

Die in der Gemeinde Holle mit Haupt- bzw. einzigem Wohnsitz gemeldeten Einwohnerinnen und Einwohner des Geburtsjahrgangs 1999 mit deutscher Staatsangehörigkeit können bis zum 31.03.2016 gegen die Übermittlung ihrer Daten Widerspruch einlegen.

Anträge für den Widerspruch sind im Bürgerbüro der Gemeinde Holle, Am Thie 1, 31188 Holle, erhältlich oder direkt hier