Seiteninhalt
(Holle) Aufgrund des Niedersächsischen Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) dürfen Hunde in der Zeit vom
1. April bis zum 15. Juli
(Brut- und Setzzeit) im Wald und in der freien Landschaft nur an der Leine geführt werden.
Dies gilt nicht für Hunde, die zur rechtmäßigen Jagdausübung, als Rettungs- oder Hütehunde oder von der Polizei, der Bundespolizei oder dem Zoll eingesetzt werden oder ausgebildete Blindenführhunde sind (§ 33 Abs.1 Nr. 1b).
23.03.2012