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(Holle) Aufgrund der von der Gemeinde Holle erlassenen Allgemeinverfügung können pflanzliche Abfälle (Baum- und Strauchschnitt) verbrannt werden, die auf gärtnerisch genutzten Grundstücken anfallen. Diese Regelung verliert mit Ablauf des 14.04.2012 ihre Wirkung.

Deshalb findet am Samstag, den 14. April 2012 in der Zeit von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr letztmalig ein „Brennetag“ statt.

Beim Verbrennen sind die Vorschriften dieser Allgemeinverfügung einzuhalten.

Künftig ist das Abbrennen von Baum- und Strauchschnitt nur noch aufgrund einer zu beantragenden Einzelgenehmigung zulässig.

12.03.2012