Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus dem Melderegister
(Holle) Das Niedersächsische Meldegesetz räumt die Möglichkeit ein, in bestimmten Fällen der Übermittlung von Daten ohne Angabe von Gründen zu widersprechen. Dabei handelt es sich um Datenübermittlungen an
- öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften über Familienangehörige, die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft angehören; dies gilt nicht für die Mitteilung, dass der Ehegatte einer anderen oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft angehört
- Parteien und Wählergruppen im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen
- Presse und Rundfunk sowie Mitglieder parlamentarischer und kommunaler Vertretungskörperschaften über Alters- oder Ehejubiläen und
- Adressbuchverlage.
Wenn Sie von dem Widerspruchsrecht Gebrauch machen wollen, erhalten Sie den entsprechenden Antrag im Bürgerbüro der Gemeinde Holle, Zimmer 1, 4 oder 5 oder als Download auf der Internetseite der Gemeinde Holle unter Übermittlungssperre