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(Holle) Das Niedersächsische Meldegesetz räumt die Möglichkeit ein, in bestimmten Fällen der Übermittlung von Daten ohne Angabe von Gründen zu widersprechen. Dabei handelt es sich um Datenübermittlungen an

  • öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften über Familienangehörige, die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft angehören; dies gilt nicht für die Mitteilung, dass der Ehegatte einer anderen oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft angehört,
  • Parteien und Wählergruppen im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen,
  • Presse und Rundfunk sowie Mitglieder parlamentarischer und kommunaler Vertretungskörperschaften über Alters- oder Ehejubiläen und
  • Adressbuchverlage.

Wenn Sie von dem Widerspruchsrecht Gebrauch machen wollen, erhalten Sie den entsprechenden Antrag im Bürgerbüro der Gemeinde Holle, Zimmer 1, 4 oder 5 oder als Download hier.

04.03.2011