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13.02.2024
Leinenzwang für Hunde
Aufgrund der Vorschriften des Niedersächsischen Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) dürfen Hunde in der Zeit vom
1. April bis zum 15. Juli
(Brut- Setz- und Aufzuchtzeit) im Wald und in der freien Landschaft nur an der Leine geführt werden.
Dies gilt nicht für Hunde, die zur rechtmäßigen Jagdausübung, als Rettungs- oder Hütehunde oder von der Polizei, dem Bundesgrenzschutz oder dem Zoll eingesetzt werden oder ausgebildete Blindenführhunde sind (§ 33 Abs.1 Nr. 1b).