Schiedsamt
Schiedsamt
Wenn es mit dem Nachbarn oder einem anderen netten Mitmenschen mal nicht so richtig klappen will, ist guter Rat teuer. Das muss nicht sein.
Bei bestimmten Delikten, wie z.B.
- Beleidigung
- Körperverletzung
- Sachbeschädigung
- Hausfriedensbruch
- Bedrohung und
- Verletzung des Briefgeheimnisses
haben Sie die Möglichkeit, Ihr gutes Recht bei Gericht einzuklagen.
Bei den oben aufgeführten Delikten ist es aber gesetzlich zwingend vorgeschrieben, vorher durch einen Besuch bei einer Schiedsperson einen Schlichtungsversuch zu unternehmen und damit die Gerichte zu entlasten.
Schiedsperson Wilhelm Burgdorf
Am Damm 7, 31188 Holle / OT Grasdorf
Tel. 05062/731
E-Mail: wilhelm.burgdorf@t-online.de
Die Schiedspersonen arbeiten ehrenamtlich. Die rechtsuchenden Bürger haben daher lediglich die geringen Verfahrens- und Sachkosten (Porto, usw.) zu zahlen; für ca. 40,00 Euro können die Parteien schon einen Vergleich schließen und sich diese Kosten evtl. auch noch teilen.
Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. - BDS
Informationen des Bundesverbandes [mehr]
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