Europawahlen
Das Europäische Parlament ist das einzige direkt vom Volk der Mitgliedstaaten legitimierte Organ der Europäischen Union.
Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier und geheimer Wahl nach dem Verhältniswahlsystem für fünf Jahre gewählt. Ein einheitliches Wahlgesetz auf EU-Ebene besteht nicht. Die Volksvertreter werden daher in den 27 Mitgliedstaaten nach verschiedenen nationalen Verfahren gewählt.
In Deutschland werden die 99 Abgeordneten für das Europäische Parlament in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.
Die Wahl erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl mit Listenwahlvorschlägen.
Listenwahlvorschläge können für ein Land oder als gemeinsame Liste für alle Länder aufgestellt werden.
Jeder Wähler hat eine Stimme.
Der Bundeswahlleiter
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Das Europäische Parlament
Die offizielle Website [mehr]