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(Holle) Der Rat der Gemeinde Holle hat in seiner Sitzung am 21.1.2016 die Jahresrechnungen der Haushaltsjahre 2011 und 2012 beschlossen und dem Bürgermeister die uneingeschränkte Entlastung gemäß § 129 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) erteilt.
Weiter hat der Rat der Gemeinde Holle in seiner obigen Sitzung gemäß § 156 NKomVG über den zu dem vorgenannten Jahresrechnungen vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Hildesheim erstellten Prüfungsberichten Kenntnis erhalten.
Die Jahresrechnungen wie auch die Prüfungsberichte hierzu liegen in der Zeit vom 29.3. – 6.4.2016 während der Öffnungszeiten öffentlich im Rathaus der Gemeinde Holle, Am Thie 1, 31188 Holle, Zimmer 20, zur Einsichtnahme aus.
11.03.2016